Kosten & Planung / Ratgeber

Wie prüfe ich eine fertige Website vor der Übergabe?

Die kurze Antwort

Prüfe die fertige Website anhand des vereinbarten Leistungsumfangs und halte offene Punkte schriftlich fest. Unterscheide technische Prüfung, Veröffentlichung und eine gegebenenfalls vertraglich vorgesehene Abnahme. Rechtliche Folgen hängen vom Vertrag und seiner Einordnung ab; eine technische Checkliste ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Mit vereinbarten Aufgaben beginnen

Lege Angebot und abgestimmte Änderungen nebeneinander. Teste komplette Abläufe: Anfrage senden, Bestätigung erhalten und Nachricht empfangen. Prüfe Inhalte, Kontaktangaben, mobile Darstellung und Schnittstellen. Eine Sichtkontrolle der Startseite reicht nicht.

Fehler reproduzierbar dokumentieren

Beispiel: Ein Formular meldet Erfolg, die Nachricht kommt aber nicht an. Notiere Seite, Zeitpunkt, Gerät und Wiederholungsschritte. Ein Screenshot ergänzt die Beschreibung. Vereinbare, wer welchen Punkt bis wann bearbeitet und wie die Korrektur überprüft wird.

Übergabe und Erklärung trennen

Zur Übergabe gehören Zugänge, Zuständigkeiten und Pflegehinweise. Unterschreibe keine unklare Erklärung nur deshalb, weil die Seite online ist. Bei Streit über Mängel, Zahlung oder Abnahmewirkungen ist eine fachkundige Vertragsprüfung sinnvoll. Technische Restpunkte bleiben transparent dokumentiert.

Jetzt anwenden

Dein nächster Schritt

  1. Leite die Prüfliste aus dem vereinbarten Umfang ab.
  2. Teste komplette Abläufe und dokumentiere Fehler.
  3. Kläre Übergabe, Nachbesserung und Erklärungen.

Einordnung & Quellen

Organisatorische Prüfhilfe. § 640 BGB betrifft Werkverträge; Website-Verträge sind nicht ohne Weiteres alle gleich einzuordnen. Die konkrete rechtliche Bewertung ist nicht Gegenstand dieser technischen Checkliste.

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